Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz (TierSchG), gewerbsmäßig Hunde
für Dritte auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten. (erteilt von der Veterinäraufsicht, Kreis Plön im Feb.2015)
Seite nicht gefunden
Die Seite konnte nicht gefunden werden, vielleicht hilft die Suchfunktion weiter.